Eine Einrichtung des

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Unser Auftrag

Unser Auftrag

Psychische Erkrankung

Unsere Sichtweise und unser Verständnis

Von einer psychischen Erkrankung betroffen zu sein, persönlich oder im privaten oder beruflichen Umfeld, ist heutzutage keine Seltenheit. Krankheitsverlauf und Symptome zeigen dabei viele Gesichter. Gemeinsam ist wohl allen Krankheitsbildern, dass den Betroffenen die Fähigkeit verloren gegangen ist, ihre Probleme im Alltag zu lösen. Die Stressanfälligkeit ist erhöht, der Zugang zu inneren und äußeren Ressourcen blockiert. Identitätsverlust kann die Folge sein. Die Fragen „Wer bin ich?“, „Wie finde ich mich in der Welt zurecht?“ und „Wie kann Kontakt zu meinen Mitmenschen aussehen?“ stellen sich jeden Tag aufs Neue und werden mal mehr, mal weniger konstruktiv beantwortet. Zunehmende Angst und sozialer Rückzug sind die Folge gescheiterter Lösungsstrategien.

Die Zahl psychischer Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angsterkrankungen, nimmt zu. Ein Phänomen, das der Kindheits- und Jugendbiographie des modernen Menschen geschuldet ist, aber auch von den Anforderungen unserer heutigen Leistungsgesellschaft mit verursacht wird. Die Bandbreite der psychischen Erkrankungen, mit denen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld umgegangen wird, reicht von Psychosen jeglicher Art über Persönlichkeitsstörungen bis zu Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen und ADHS.

Entwicklung auf dem Hintergrund psychischer Erkrankung gründet auf der Förderung  von Bewusstheit und Eigenverantwortung mit dem Ziel, die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit auszufüllen und aus der resignierten Passivität Lösungen zu finden für die Gestaltung des eigenen Lebens.

Berufliche Förderung und TeilhabeBerufliche Förderung und Teilhabe

 

Teilhabe am Arbeitsleben als Weg zur Selbständigkeit

Mit einem multiprofessionellen Team begleiten wir unsere Beschäftigten gemäß ihren individuellen Zielsetzungen durch berufliche Bildung und Förderung. Ziel ist es ihre Leistungs- und Organisationsfähigkeit zu steigern, krankheitsbedingte Einschränkungen zu überwinden und sich auf Basis eines individuell erarbeiteten Eingliederungsplanes Stück für Stück und dauerhaft ins Arbeitsleben zu integrieren.

Veränderung ist möglich

Die Teilnehmer dieser Maßnahmen durchlaufen dazu jeweils einen einjährigen Grund- und Aufbaukurs. Schwerpunkt des ersten Jahres sind Aufbau und Förderung von Grundarbeitsfähigkeiten, im zweiten Jahr kann das Gelernte im Rahmen interner und externer Praktika erprobt und erweitert werden. Psychoedukative Trainings, Einzel- und Gruppengespräche sowie Freizeitaktivitäten ergänzen das Angebot. Unsere Teilnehmer werden während dieser Zeit in psychologischen, sozialen, arbeitstherapeutischen und praktischen Fragen durch unser Team begleitet.

Unsere Werkstätten bieten darüber hinaus geschützte Dauerarbeitsplätze in allen Dienstleistungsbereichen und unterschiedlichen Belastungsgraden. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.

Auch hausinterne hauswirtschaftliche und betriebsorganisatorische Dienste und Abteilungen werden entsprechend unterschiedlicher Anforderungs- und Leistungsprofile weitgehend durch Werkstattbeschäftigte besetzt. In den Arbeitsbereichen Aktenvernichtung, Gewürzabfüllung, Hauswirtschaft und Textilpflege, Montage, Mostobstannahme und Verwaltung leiten Fachkräfte die Teilnehmer an und unterstützen im Arbeitsprozess.

So setzen wir die Aufgabenstellung der Werkstatt zur persönlichen Entwicklung und Teilhabe am Arbeitsleben um. Wege in Arbeitsfelder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden wir mit unseren Beschäftigten durch die Entwicklung individueller, externer Arbeitsplatzmodelle sowie durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, den Kostenträgern sowie dem Integrationsfachdienst und Betrieben vor Ort.

Mitten ins Leben begleiten

Sind Sie durch eine psychische Krise beruflich aus dem Tritt gekommen?
Sind Sie durch eine neurologische Erkrankung, eine Lernbehinderung oder einen Unfall in Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt?
Haben Sie den Eindruck gewonnen, die Filderwerkstatt wäre ein guter Platz, der Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg weiterhelfen könnte?

Dann scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen – vereinbaren sie einen Gesprächstermin, um die Werkstatt kennen zu lernen. Wir informieren Sie und helfen weitere Kontakte herzustellen. Mit Ihnen gemeinsam wägen wir vorhandene Möglichkeiten ab und können Ihnen vielleicht eine Chance zur beruflichen Bildung und Förderung anbieten. Sie können dabei in vielfältigen Aufgabenbereichen tätig werden. Für viele unserer Mitarbeiter hat es sich gelohnt.

Gerne können Sie sich unter dem Menüpunkt „Antrag zur Aufnahme“ online bei uns bewerben.

Bis bald also, in der Filderwerkstatt!

Antrag zur Aufnahme

Benötigen Sie Hilfe bei der Überwindung einer psychischen Krise?

Möchten Sie einen ersten Schritt ins Arbeitsleben wagen?

Um nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder am Arbeitsleben teilzunehmen, bieten wir Unterstützungsstrukturen, Tagesstruktur und fachlich qualifizierte Betreuung. Gemeinsam mit unserem multiprofessionellen Team können Sie Ihre Leistungs- und Organisationsfähigkeit steigern und krankheitsbedingte Einschränkungen überwinden. Anhand eines individuell erarbeiteten Eingliederungsplans bringen wir Sie, soweit es Ihnen möglich ist, Stück für Stück und dauerhaft ins Arbeitsleben. In der Filderwerkstatt können Sie in vielfältigen Aufgabenbereichen tätig werden und haben eine geregelte Tagesstruktur. Mit Ihnen gemeinsam wägen wir vorhandene Möglichkeiten ab und können Ihnen vielleicht eine Chance zur beruflichen Bildung und Förderung anbieten. Für viele unserer Rehabilitanden hat es sich gelohnt.

Haben Sie den Eindruck gewonnen, die Filderwerkstatt wäre ein guter Platz, der Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg weiterhelfen könnte? Dann scheuen Sie sich nicht, sich über unsere online-Portal zu bewerben, oder Kontakt mit uns aufzunehmen – vereinbaren sie einen Gesprächstermin, um die Werkstatt kennen zu lernen. Wir informieren Sie und helfen weitere Kontakte herzustellen.

Bis bald also, in der Filderwerkstatt!

Nähere Informationen zur Teilhabe dieser Maßnahme, können Sie dem Menüpunkt „Berufliche Förderung und Teilhabe“ entnehmen.

Hier können Sie sich zur Teilhabe am Arbeitsleben online bei uns bewerben.

Die Stellenangebote der Filderwerkstatt
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Konzept

Wir sind ein Unternehmen, das mit attraktiven Dienstleistungsangeboten die Wünsche eines großen Kundenkreises bedient. Dabei legen wir unser Hauptaugenmerk auf die Integration und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben durch Arbeit im Rahmen ihrer Wünsche und Möglichkeiten. Unser Konzept basiert auf dem Leitbild unseres Trägers, des Reha Vereins für soziale Psychiatrie im Landkreis Esslingen.

Wir schaffen unseren Beschäftigten eine Chance auf einen Neuanfang und konkrete Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Zukunft – getreu unserem Leitgedanken: Veränderung ist möglich.

Den Rahmen für Veränderung bietet ein Umfeld mit konsequenter Entwicklungs- und Lösungsorientierung auf der Grundlage der Individualität unserer Beschäftigten. Der Bezug zu ökonomischen Aspekten und die Kooperation mit dem sozialen und auch dem sozialpsychiatrischen Unterstützersystem ergänzt unser Selbstverständnis.

Unterstützt werden wir auch durch Ihr bürgerliches Interesse an unseren Alltagsservices und Dienstleistungsangeboten in der Region. Die Dienstleistungen der Filderwerkstatt bieten Unterstützung in Haus und Garten.

Rechtsgrundlagen

Unser Auftrag ist Vorteil und Chance (Auszug SGB IX §219)

(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.

(2) Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.

Ausgleichsabgabe – Ihr Preisvorteil bis zu 50%

Jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ist verpflichtet 5% seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten. Indem sie mit uns zusammenarbeiten, können unsere Kunden bis zu 50% des Rechnungsbetrages auf die von ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, da wir eine anerkannte Einrichtung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind.

Weitere Inhalte aus dem Sozialgesetzbuch IX

§154 SGB IX Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des §73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen …

§160 SGB IX Ausgleichsabgabe
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz für schwerbehinderte Menschen monatlich eine Ausgleichsabgabe …
(2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
1. 125 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,
2. 220 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
3. 320 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

§223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Mehrwertsteuersatz
Des Weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§51 ff AO dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% zum Tragen.